Hannover/Ostfriesland – Erleichtert zeigt sich der SPD-Landtagsabgeordnete darüber, dass das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen auf den 30. November verlängert hat. „Damit kommen wir vor allem vielen kleineren Betrieben und Handwerkern entgegen“, meint Bloem. Er habe mehrere Gespräche mit Handwerkern geführt, die darauf hinwiesen, dass der ursprüngliche Termin 30. Juni viele Betriebe in Nöte gebracht hätte. Das hänge vor allem mit der Inflation, Kostensteigerungen und Fachkräftemangel zusammen.
Wirtschaftsminister Olaf Lies habe darauf reagiert, so Bloem, und komme auch den Betrieben entgegen, die nachweisen können, dass die Frist 30. November immer noch zu kurz ist. „Dann sind Ratenzahlungen möglich. Es gilt die klare Ansage: Kein Unternehmen darf durch Rückzahlungsverpflichtungen in Existenznot kommen“, so Bloem.
Im Jahr 2020 gab das Land mehr als 900 Millionen Euro für die Corona-Soforthilfen aus. 139.000 Unternehmen nutzten dieses Angebot. Wer bei der Abrechnung mehr Fördergeld erhalten hat, als die Corona-Epidemie Kosten verursacht hat, muss den überschüssigen Beitrag zurückzahlen. Um diese Rückzahlungen ging es jetzt.